Rechtsprechung
BGH, 22.08.2012 - 1 StR 170/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
Art. 6 Abs. 1, Abs. 3 lit. c EMRK; § 302 Abs. 1 StPO; § 257c StPO; § 273 Abs. 1a Satz 1 bzw. Satz 3 StPO
Recht auf ein faires Verfahren (Druck durch den Verteidiger zur Annahme eines "Deals"); Anfechtbarkeit des Rechtsmittelverzichts (Unwirksamkeit auf Grund von Willensmängeln; Verhandlungsfähigkeit; Verständigung über das Ergebnis des Verfahrens; mangelnder Negativattest) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 35a S 3 StPO, § 257c StPO, § 273 Abs 1a S 1 StPO, § 273 Abs 1a S 3 StPO, § 302 Abs 1 S 2 StPO
Strafverfahren wegen versuchten Mordes: Wirksamkeit einer Rechtsmittelverzichtserklärung auf Druck des Verteidigers - Wolters Kluwer
Anfechtbarkeit eines auf einem Irrtum beruhenden bzw. durch Täuschung oder Drohung herbeigeführten Rechtsmittelverzichts
- rewis.io
Strafverfahren wegen versuchten Mordes: Wirksamkeit einer Rechtsmittelverzichtserklärung auf Druck des Verteidigers
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 302 Abs. 1 S. 2
Anfechtbarkeit eines auf einem Irrtum beruhenden bzw. durch Täuschung oder Drohung herbeigeführten Rechtsmittelverzichts - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Anfechtbarkeit eines Rechtsmittelverzichts?
Verfahrensgang
- LG Aschaffenburg, 27.10.2011 - Ks 107 Js 13444/10
- BGH, 22.08.2012 - 1 StR 170/12
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2013, 155
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 04.01.1996 - 4 StR 741/95
Revision - Rechtsmittelverzicht - Verhandlungsfähigkeit
Auszug aus BGH, 22.08.2012 - 1 StR 170/12
Die Verhandlungsfähigkeit wird in der Regel nur durch schwere körperliche oder seelische Mängel ausgeschlossen; auf die Geschäftsfähigkeit im Sinne des bürgerlichen Rechts kommt es nicht an (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 3, 16).Wenn aber weder das Landgericht Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten hatte noch solche von der Verteidigung geltend gemacht worden sind, so kann diese grundsätzlich auch vom Revisionsgericht ohne Bedenken bejaht werden (vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 16).
- BGH, 21.04.1999 - 5 StR 714/98
Unwirksamer Rechtsmittelverzicht; Mittäterschaft; Psychische Beihilfe; …
Auszug aus BGH, 22.08.2012 - 1 StR 170/12
Nur in eng begrenztem Umfang erkennt die Rechtsprechung Ausnahmen an (vgl. dazu BGHSt 45, 51, 53 m.w.N.). - BGH, 04.09.1986 - 1 StR 461/86
Auszug aus BGH, 22.08.2012 - 1 StR 170/12
Grundsätzlich ist ein auf einem Irrtum beruhender oder durch Täuschung oder Drohung herbeigeführter Rechtsmittelverzicht nicht anfechtbar oder kann auch sonst nicht zurückgenommen oder widerrufen werden (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschl. vom 25. Oktober 2005 - 1 StR 416/05 m.w.N.; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1, 4, 8, 12).
- BGH, 25.10.2005 - 1 StR 416/05
Antrag des Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die …
Auszug aus BGH, 22.08.2012 - 1 StR 170/12
Grundsätzlich ist ein auf einem Irrtum beruhender oder durch Täuschung oder Drohung herbeigeführter Rechtsmittelverzicht nicht anfechtbar oder kann auch sonst nicht zurückgenommen oder widerrufen werden (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschl. vom 25. Oktober 2005 - 1 StR 416/05 m.w.N.;… BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1, 4, 8, 12). - BGH, 04.06.1992 - 1 StR 766/91
Abgabe eines Rechtsmittelverzichts wegen der Abgabe von Versprechungen die nicht …
Auszug aus BGH, 22.08.2012 - 1 StR 170/12
Grundsätzlich ist ein auf einem Irrtum beruhender oder durch Täuschung oder Drohung herbeigeführter Rechtsmittelverzicht nicht anfechtbar oder kann auch sonst nicht zurückgenommen oder widerrufen werden (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschl. vom 25. Oktober 2005 - 1 StR 416/05 m.w.N.; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1, 4, 8, 12). - BGH, 10.04.1991 - 3 StR 354/90
Feststellende Klärung durch förmliche Entscheidung des Rechtsmittelgerichts über …
Auszug aus BGH, 22.08.2012 - 1 StR 170/12
Grundsätzlich ist ein auf einem Irrtum beruhender oder durch Täuschung oder Drohung herbeigeführter Rechtsmittelverzicht nicht anfechtbar oder kann auch sonst nicht zurückgenommen oder widerrufen werden (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschl. vom 25. Oktober 2005 - 1 StR 416/05 m.w.N.; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1, 4, 8, 12). - BGH, 11.06.1997 - 2 StR 191/97
Beweiskraft eines Protokollvermerks über den Verzicht von Rechtsmitteln - …
Auszug aus BGH, 22.08.2012 - 1 StR 170/12
Auch hat das Gericht die Erklärung nicht durch unlautere Mittel erlangt, etwa weil dem Angeklagten vom Gericht eine Rechtsmittelverzichtserklärung abverlangt wurde, ohne dass ihm gleichzeitig angeboten worden wäre, sich zuvor eingehend mit dem Verteidiger zu beraten (BGH, NStZ-RR 1997, 305). - BGH, 02.03.1988 - 2 StR 46/88
Widerruf eines wirksam erklärten Rechtmittelverzichts
Auszug aus BGH, 22.08.2012 - 1 StR 170/12
Grundsätzlich ist ein auf einem Irrtum beruhender oder durch Täuschung oder Drohung herbeigeführter Rechtsmittelverzicht nicht anfechtbar oder kann auch sonst nicht zurückgenommen oder widerrufen werden (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschl. vom 25. Oktober 2005 - 1 StR 416/05 m.w.N.; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1, 4, 8, 12). - BGH, 03.11.1987 - 5 StR 555/87
Anforderungen an die Verhandlungsunfähigkeit eines Angeklagten - Wirksamkeit …
Auszug aus BGH, 22.08.2012 - 1 StR 170/12
Die Verhandlungsfähigkeit wird in der Regel nur durch schwere körperliche oder seelische Mängel ausgeschlossen; auf die Geschäftsfähigkeit im Sinne des bürgerlichen Rechts kommt es nicht an (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 3, 16).
- BGH, 24.08.2016 - 1 StR 301/16
Rechtsmittelverzicht (Wirksamkeit: Voraussetzungen der prozessualen …
(1) Eine Täuschung durch das Gericht oder die Staatsanwaltschaft, die eine irrtumsbedingte Abgabe der Verzichtserklärung durch den Angeklagten verursacht hat und deshalb zur Unwirksamkeit führen könnte (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 1999 - 5 StR 714/98, BGHSt 45, 51, 55; BGH, Beschlüsse vom 25. April 2001 - 5 StR 53/01, NStZ-RR 2002, 101; vom 5. Dezember 2001 - 1 StR 482/01, NStZ-RR 2002, 114; vom 22. August 2012 - 1 StR 170/12, NStZ-RR 2013, 155 f. und vom 8. Oktober 2015 - 2 StR 103/15, NStZ-RR 2016, 180), ist weder durch die Revision nachvollziehbar geltend gemacht worden, noch ist sie sonst ersichtlich.